GV 兰德互惠协会Aupair Agentur
  Was ist Aupair
 

Was heißt Au-Pair?


Au pair kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt "auf Gegenseitigkeit". Aus dem Au pair Verhältnis sollten beide Seiten einen Nutzen ziehen. "Au pair's" leben in Gastfamilien im Ausland um die Kultur und die Sprache des Gastgeberlandes kennen zulernen. Als Gegenleistung werden Mithilfe im Haushalt und Kinderbetreuung erwartet. Ein/e Au pair ist wie ein Familienmitglied auf Zeit, in einem fairen Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Ein Au pair Aufenthalt dient der Jugendbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der interkulturellen Begegnung und verfolgt ein gesellschaftliches und jugendpolitisches Anliegen. Er ermöglicht der Gastfamilie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Zu den Aufgaben gehören leichte Hausarbeit und vor allem die Betreuung der jüngeren „Geschwister".

Nicht nur Familien mit „zwei Elternteilen", sondern auch Alleinerziehende können ein Au pair aufnehmen, wenn alle sonstigen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Beim Leben in einer deutschen Familie können Au pairs ihre Sprachkenntnisse verbessern und vertiefen, wozu auch der begleitende Unterricht in einer Sprachschule dient. Dies verbessert die beruflichen Aussichten des/r Au pair nach der Rückkehr in das Heimatland.

 

Voraussetzungen der/s Au pair:

 

·                 Alter der/s Au pair 18 - 24 Jahre, zum Zeitpunkt der Visumbeantragung.

·                 Min. Schulabschluss.

·                 Mindestens gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache: 400 Unterrichtseinheiten/Level A1, Goetheinstitut.

·                 Das Au pair ist kinderlieb und gerne mit Kindern zusammen und verfügt über praktische Erfahrungen die durch ein Praktikum in einem Kindergarten o.ä und Referenzen nachgewiesen werden.

·                 Aufenthaltsdauer: mindestens 6, maximal 12 Monate.

·                 Ärztliches Attest

      Erstmaliger & Einmaliger Au-pair Aufenthalt in Deutschland

 

Erwartungen die Au pairs erfüllen:

 

·                 Das Au pair finanziert die Anreise zur Gastfamilie und zurück selbst. In Deutschland wird es von seiner Gastfamilie am Bahnhof/Flughafen abgeholt.

·                 Arbeitszeit beträgt / Woche maximal 30 Stunden an 5 oder 6 Tagen, inklusive Babysitting am Abend.

·                 Hilfe bei der Betreuung der Kinder.

·                 Unterstützung bei leichten Hausarbeiten.

·                 Teilnahme an einem Sprachkurs (1-2 Mal/Woche). Die Kosten für den Sprachkurs werden vom Au pair getragen.

 

Führerschein:

 

Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine hierzulande für 6 Monate akzeptiert. Danach besteht eine Registrierungspflicht beim Straßenverkehrsamt. Dort werden die Führerscheininhaber dann je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit unterschiedlichen neuen Dokumenten ausgestattet. Die ist allerdings eine „Kannbestimmung“.

 

Dies erhält das Au-pair:

 

·                 Taschengeld: 260,- € / Monat

·                 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitheitsfall.

·                 bezahlter Urlaub: bei 12-monatigem Aufenthalt 4 Wochen, bei kürzerer Beschäftigung je vollem Beschäftigungsmonat 2 Werktage. Samstage sind Werktage. Fährt das Au pair mit der Familie in Urlaub und übernimmt in geringem Umfang die Kinderbetreuung als Ausgleich für die Reisekosten, kann die Urlaubsreise als Urlaubszeit des Au pairs angerechnet werden. Hierzu ist eine einvernehmliche Absprache mit dem Au pair zu treffen.

·                 Ein eigenes möbliertes, beheizbares, verschließbares Zimmer (ab 8m2) mit Tageslicht in der Wohnung der Familie und freie Verpflegung.

·                 Finanzierung der Fahrten zur Sprachschule (z.B. Monatsticket).

·                 Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung.

·                 Kostenübernahme für zusätzliche ärztliche Untersuchungen, welche von der Familie gewünscht werden

·                 Umgangssprache muss deutsch sein.

·                 Möglichkeit, die Agentur jederzeit erreichen zu können.

·                 Kündigungsschutz: Falls das Au-pair Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Agentur muss informiert werden.

·                 Förderung der Teilnahme an kulturellen/gesellschaftlichen Veranstaltungen und notwendige Mobilität.

·                 Gesetzliche Feiertage sind frei oder durch Freizeit auszugleichen.

·                 4 Abende und 1,5 zusammenhängende Tage pro Woche arbeitsfrei. Mindestens einmal im Monat fällt ein freier Tag auf einen Sonntag.

Warum ein Agentur?

Sie sparen Zeit: wir finden rasch und zuverlässiger ein passendes Au pair für Ihre Familie da wir mit langjährigen Kooperationspartner zusammenarbeiten.; durch unsere Fremdsprachenkompetenz und der teilweise persönlichen Kontaktierung der Au pairs in den Heimatländern finden wir schnell ein Au-pair das am besten Ihren Vorstellungen entspricht.

Ihnen steht unsere Hilfe und langjährige Erfahrung zur Verfügung auch nach der Vermittlung jederzeit zur Verfügung. Wir sind Mitglied im Ring Deutscher Au-pair Vermittler (RDAV e.V.).

Schließlich stellen wir Ihrem Au pair eine List mit Kontakten in der Nähe zur Verfügung und bieten Städtereisen und Au pair Treffen an.

 

 
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